Ihre Fachanwältin im Familienrecht
Kompetenz, Verantwortung und zielorientierte Empathie! Die familienrechtliche Tätigkeit bedeutet für den Rechtsanwalt, Menschen in für sie oft bedeutsamen Lebensphasen und Umbrüchen juristisch, sozial kompetent und mit dem erforderlichen menschlichen Verständnis sicher zu vertreten und zu begleiten. In diesem äußerst sensiblen familienrechtlichen Bereich gilt es umso mehr, durch frühe rechtzeitige Beratung und juristische Lenkung vermeidbare Streitigkeiten abzuwenden. Des anwaltlichen Rates und juristischer Vertretung durch den im Familienrecht tätigen Rechtsanwaltes, bedarf es bei zahlreichen familienrechtlichen und auch rechtsübergreifenden Fragen. Der Fachanwalt für Familienrecht ist somit tätig auch in Gebieten des Kindesunterhaltes, Elternunterhaltes, Hausratsteilung, Vermögensauseinandersetzung, Gewaltschutzsachen, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung und Adoptionen, um nur die wichtigsten Tätigkeitsgebiete zu nennen.