Rechtsanwalt Aschaffenburg
06021-4525477
Seit Jahrzehnten widme ich mich als Fachanwältin in Aschaffenburg dem sensiblen Bereich des Familienrechts. Daneben vertrete ich Sie auch im Erbrecht, wenn Sie selbst ein Testament aufsetzen und für den Erbfall vorsorgen wollen oder wenn Sie als Erbin oder Erbe in einen Konflikt mit anderen Erben geraten. Insbesondere solche Konflikte in der Familie benötigen eine Anwältin, die sich mit hoher fachlicher und emotionaler Kompetenz der Angelegenheit annimmt. Die menschliche Begleitung meiner Mandantschaft in oft schwierigen Lebenslagen stellt für mich eine absolute Priorität dar. Hier soll neben dem Rechtsfall auch der Mensch im Mittelpunkt stehen. Weiterhin vertrete ich Sie selbstverständlich in sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten.
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Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung möglich!
Kompetenz, Verantwortung und zielorientierte Empathie! Die familienrechtliche Tätigkeit bedeutet für den Rechtsanwalt, Menschen in für sie oft bedeutsamen Lebensphasen und Umbrüchen juristisch, sozial kompetent und mit dem erforderlichen menschlichen Verständnis sicher zu vertreten und zu begleiten. In diesem äußerst sensiblen familienrechtlichen Bereich gilt es umso mehr, durch frühe rechtzeitige Beratung und juristische Lenkung vermeidbare Streitigkeiten abzuwenden. Des anwaltlichen Rates und juristischer Vertretung durch den im Familienrecht tätigen Rechtsanwaltes, bedarf es bei zahlreichen familienrechtlichen und auch rechtsübergreifenden Fragen. Der Fachanwalt für Familienrecht ist somit tätig auch in Gebieten des Kindesunterhaltes, Elternunterhaltes, Hausratsteilung, Vermögensauseinandersetzung, Gewaltschutzsachen, Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung und Adoptionen, um nur die wichtigsten Tätigkeitsgebiete zu nennen.
Erbrecht! Ich berate Sie gerne bei der Aufsetzung eines Testaments und der Regelung Ihrer Erbnachfolge. Im Erbfall treten der Erbe oder die Erben in die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers sowohl hinsichtlich der Vermögenswerte als auch hinsichtlich der Verbindlichkeiten ein. Regeln Sie Ihre Nachlassangelegenheit nicht durch letztwillige Verfügung, entweder in Form eines handschriftlichen Testamentes, eines notariellen Testamentes oder notariellen Erbvertrages, gilt die gesetzliche Erbfolge. Durch Ihre letztwillige Verfügung haben Sie die Möglichkeit, Einfluss auf die Verteilung Ihres Nachlasses auszuüben. Grenzen setzt der Gesetzgeber durch Verankerung der Rechte der Pflichtteilsberechtigten und deren Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Pflichtteilsberechtigt ist der Ehegatte, Abkömmlinge und bei Kinderlosigkeit auch die Eltern des Erblassers. Die Möglichkeit einer vorweggenommenen Erbfolge unter Miteinbeziehung sämtlicher Abkömmlinge stellt eine Möglichkeit dar, spätere Nachlassstreitigkeiten unter den Erben oder auch Pflichtteilsberechtigten, sowie Vermächtnisnehmer zu vermeiden.
Neben dem Familienrecht und dem Erbrecht betreue ich Sie gerne auch in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten. Das Zivilrecht ist ausgerichtet auf monetäre Ansprüche, sowie Verfolgung und Abwehr von Persönlichkeitsverletzungen. Oft geht es um Schadensersatzforderungen, Rechte aus Kaufverträgen und deliktsrechtliche Ansprüche. In diesem Rechtsgebiet kann gezielt das gerichtliche Mahnverfahren zur Verfolgung von Geldansprüchen eingesetzt werden. Zum anderen können Verfahren der Zwangsvollstreckung eingeleitet oder abgewehrt werden. Gleich, ob Sie hier Anspruchsteller sind oder vermeintlicher Anspruchsgegner, ich werde Sie gerne mit Kompetenz vertreten und mich für die Durchsetzung Ihrer Rechte einsetzen. Zum Zivilrecht zählen u.a. auch die weiteren Teilbereiche wie das Mietrecht und Arbeitsrecht. Nicht selten erfolgt eine Befassung auch mit dem umfangreichen Sozialrecht wie auch Betreuungsrecht.
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